Seit Mittwoch hat das Zittern für Michael Lauber ein Ende: Die Vereinigte Bundesversammlung hat mit 129 von 243 gültigen Stimmen knapp die Wiederwahl des Bundesanwalts beschlossen.
Die Justiz-Affäre rund um Laubers nicht protokollierte Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino ist mit seiner Wiederwahl allerdings nicht ad acta gelegt. Die Frage, ob ein Bundesanwalt mit Unterstützung einer PR-Agentur aktiven Wahlkampf führen darf und soll, beschäftigt das Parlament.
«Wir müssen uns zwei klare Ziele betreffend das Strafbehördenorganisationsgesetz für die nächste Legislaturperiode setzen», forderte CVP-Ständerat Filippo Lombardi am Mittwoch vor der Vereinigten Bundesversammlung.
Einerseits müsse der Wahlmodus des Bundesanwalts sowie seiner Aufsichtsbehörde überprüft werden, sagte er in seinem energischen Plädoyer. Die Kompetenzen sollen klar und deutlich festgelegt werden. «Inwieweit kann und muss die Aufsicht gehen? Darf sie sich in operativen Belangen einmischen? Inwieweit darf sich die Bundesanwaltschaft gegen ihre Aufsicht wehren?», fragte der Tessiner CVP-Politiker in den Raum.
Und Medienunternehmer Lombardi geht bei der Frage, was ein Bundesanwalt darf und was nicht, noch einen Schritt weiter: Der Präsident von KS/CS Kommunikation Schweiz bringt indirekt auch mögliche Kommunikations-Vorschriften für Bundesbehörden ins Spiel.
Hintergrund von Lombardis Vorschlag ist unter anderem, dass sich Michael Lauber im Kampf um seine Wiederwahl von der Agentur Lemongrass Communications ins rechte Licht rücken liess, während das Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde weiterhin noch läuft.
Lombardi fragte deshalb: «Wie regelt man allfällige Disziplinarverfahren und Rekurse? Wie sichert man eine korrekte interne und externe Kommunikation, die sich in den letzten Zeiten auch als problematisch erwiesen hat?»
Solche Fragen müssten geklärt werden, um Ansehen und Glaubwürdigkeit der Justizbehörde wieder zu stärken, glaubt Filippo Lombardi. Ansonsten drohe die Bundesanwaltschaft zum Spielball der politischen Parteien, der Medien oder der Spannungen zwischen Bundesanwaltschaft und Aufsichtsbehörde zu werden.