Wenn das Handy eine SMS meldet, muss das nicht ein Kollege oder eine bestellte Information sein. Immer häufiger nutzen auch Geschäftemacher das Medium: Mit unverlangter SMS-Werbung versuchen sie die Handy-Benutzer für ihre Angebote zu ködern. Genaue Zahlen sind nicht bekannt, doch der Trend zeigt nach oben. Viele dieser Werbebotschaften sind unseriös und als Werbung oft gar nicht ohne Weiteres zu erkennen. Eine beliebte Masche ist etwa der Versand von vermeintlich persönlichen SMS, die um Rückruf auf eine Nummer bitten. Dass es sich um die Nummer eines teueren Ansagedienstes handelt, erfahren die Empfänger gar nicht oder versteckt am Schluss.
Um sich vor unverlangten SMS zu schützen, sollten Handy-Benutzer ihre Mobilfunknummer zum Beipsiel auf Adressformularen nicht bekanntgeben. Das gilt selbst bei seriösen Unternehmen. Auf SMS-Werbung sollte, falls überhaupt, nicht via Handy geantwortet werden. Einen weiteren Schutz bildet die Deaktivierung der Telefonnummer beim Anruf. Schliesslich ist es sinnvoll, sich bei den Mobilfunkbetreibern zu beschweren, auch wenn dies im konkreten Fall nichts nutzen mag. Auf diese Weise steigt der Druck auf die Netzbetreiber, gegen unverlangte Werbung per SMS rechtlich oder technisch vorzugehen.
Die Gesetzgeber haben bereits reagiert, auch in der Schweiz. Für die Revision des Fernmeldegesetzes ist eine Bestimmung vorgeschlagen, die Werbe-SMS nur an jene Personen erlauben würde, die dem ausdrücklich zugestimmt haben oder mit denen der Absender schon in einer Geschäftsbeziehung steht. Zudem sollen die Telefonfirmen verpflichtet werden, Massnahmen gegen unerlaubte Werbung zu treffen.
Dienstag
07.01.2003