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Freitag
31.05.2019

IT / Telekom / Druck

Die Verdachtsmeldungen von Whistleblowern beim Bund haben zugenommen: 164 Meldungen sind 2018 bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eingegangen. Im Jahr zuvor waren es noch 122.

«101 Meldungen flossen in laufende oder geplante Prüfungen ein oder führten kurz- oder mittelfristig zu neuen Prüfungen», steht in dem am Mittwoch publizierten EFK-Jahresbericht.

Zwei der Meldungen wurden der Bundesanwaltschaft respektive der Militärjustiz überwiesen.

Seit 2011 beinhaltet das Bundespersonalgesetz eine Anzeigepflicht und ein Melderecht: So können Angestellte des Bundes Missstände in der Bundesverwaltung melden, ohne berufliche Repressalien befürchten zu müssen.

Die Meldungen nahmen seither kontinuierlich zu, vor allem seitdem 2017 auch noch eine Online-Meldeplattform in Betrieb genommen wurde.

Der Whistleblower-Paragraph habe allerdings «einen Schönheitsfehler», schreibt das oberste Finanzaufsichtsgremium des Bundes: Die Bestimmung sei nicht auf Angestellte des Bundes anwendbar, die nach dem Obligationenrecht beschäftigt sind. Das ist bei Angestellten der Fall, die für die Ruag, die Post und zum Teil für die SBB arbeiten.