Die EU-Kommission startet ein Verfahren gegen Facebook, was für das US-Internetportal eine Strafe nach sich ziehen könnte. Im Mittelpunkt steht die Milliarden-Übernahme von WhatsApp. Die Brüsseler Wettbewerbshüter teilen mit, dass Facebook bei der Anmeldung dieser Übernahme falsche Angaben über die Verknüpfung von Benutzerprofilen gemacht hat.
Im Jahr 2014 hat Facebook behauptet, dass es nicht möglich sei, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten beider Unternehmen einzurichten. Die EU-Kommission kritisiert nun, dass die Möglichkeit des Abgleichs bereits damals bestanden habe.
Die EU-Kommission befürchtet, dass Facebook ihr gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder irreführende Angaben gemacht hat und somit seine Verpflichtungen nach der EU-Fusionskontrollverordnung verletzt hat. Der Deal an sich wird jedoch nicht in Frage gestellt.
Sollten sich die Bedenken der Kommission bestätigen, könnte das eine Geldbusse von bis zu einem Prozent des Umsatzes von Facebook zur Folge haben. 2015 erwirtschaftete das Unternehmen einen Erlös von 17,9 Milliarden Dollar. Bis zum 31. Januar bleibt Facebook nun Zeit, um Stellung zu der Beschwerde zu nehmen.