Wer künftig WhatsApp benutzen will, muss auch alt genug sein, Bier oder Wein zu kaufen: Der Nachrichtendienst mit dem grünen Logo hebt sein Mindestalter von 13 auf 16 Jahren. Damit reagiert der WhatsApp-Mutterkonzern Facebook auf die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die ab dem 25. Mai in Kraft tritt.
Mit einer grossen Gesetzesänderung versucht die EU, die datenschluckenden Tech-Konzerne auszubremsen und sie zu mehr Transparenz und Sicherheit zu zwingen. Nun hat WhatsApp seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien revidiert. Die Änderungen gelten ab dem neuen Software-Update und betreffen auch die Schweiz.
Neu müssen die Benutzerinnen und Benutzer mindestens 16 Jahre alt sein. Allerdings ist unklar, wie WhatsApp das angegebene Alter überprüfen will. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen der EU legen die Kontrolle der Vorgaben nicht fest. Es wird also auch für 14-Jährige möglich sein, sich als 16 auszugeben und so weiterchatten zu können.
In den kommenden Wochen soll es ausserdem allen Nutzerinnen und Nutzer weltweit möglich sein, einen Report der eigenen Account-Infos zu verlangen. Bei Facebook ist die Herausgabe von persönlichen Daten seit Längerem möglich.
Momentan tauschen WhatsApp und Mutterkonzern Facebook keine Account-Infos untereinander aus. Doch wie bereits früher angekündigt, möchten die beiden Dienste «enger» zusammenarbeiten und werden darum bald «neue Entwicklungen» bekannt geben.
Beim Mindestalter schlug Facebook selbst einen anderen Weg ein, um die Datenschutz-Grundverordnung der EU einzuhalten. Nutzerinnen und Nutzer, die zwischen 13 und 15 Jahre alt sind, müssen einen Elternteil oder einen anderen Vormund nominieren, um sich überhaupt bei Facebook anzumelden.