Twint missbrauche seine Marktmacht mit «unangemessen hohen Gebühren» im Detailhandel.
Deshalb hat der Verband für den Schweizer Detailhandel bei der Wettbewerbskommission (Weko) gegen den Bezahldienstleister eine Anzeige eingereicht.
«Mit dem Bezahldienstleister TWINT führten 2024 über 5 Millionen User mehr als 773 Millionen Transaktionen durch. Dies entspricht einem weiteren Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent!», rechnet der Detailhandelsverband vor. Die Händler kämen um diesen Zahlungskanal nicht mehr herum.
Die vom Bezahldienstleister 2025 erhobenen Gebühren seien regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. «Da die meisten TWINT-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich die TWINT-Gebühren jedoch vielmehr am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren», moniert der Verband.
Das Zahlangebot im Schweizer Mobile Payment-Bereich gehört den Banken Banque Cantonale Vaudoise, Credit Suisse, PostFinance, Raiffeisen, UBS, Zürcher Kantonalbank und den Zahlungsabwicklern SIX und Worldline. Die Bezahl-App wurde im September 2016 gegründet.
Gegen die überhöhten Händlergebühren geht der Verband nun mit «einer umfangreichen Anzeige» vor, wie es heisst.
Der Bezahldienstleister verstosse sowohl «in Bezug auf den Missbrauch ihrer relativ marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von TWINT andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht».
Die überhöhten Preise belasteten auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie.