Die Schweizer Wettbewerbshüter werden mutiger: Sie verbieten der Swisscom, ihrer Konkurrenz den Zugang zum Glasfasernetz zu verunmöglichen. Der staatsnahe Konzern hätte mit seiner geänderten Netzbaustrategie die bestehende Marktstruktur verändert.
So hätte die Swisscom für sich faktisch ein Monopol geschaffen und gegen das Kartellrecht verstossen. «Die Weko sanktioniert Swisscom dafür mit rund 18 Millionen Franken und macht Auflagen zum Bau des Netzes», teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstag mit und macht dem Telekomunternehmen Vorgaben zum Ausbau des Glasfasernetzes, sodass Dritte die Glasfasernetzinfrastruktur mitbenutzen können.
«Auf diese Weise kann die bisherige Angebotsvielfalt bei leitungsgebundenen Internetzugängen in der Schweiz auch auf dem Glasfasernetz gewährleistet werden – zugunsten von Konsumenten und Unternehmen», führen die Wettbewerbshüter weiter aus.
Die geänderte Bauweise ihres Glasfasernetzes hat die Weko der Swisscom schon Ende 2020 vorsorglich untersagt.
Die börsenkotierte Swisscom, die mehrheitlich im Besitz des Bundes ist, rechtfertigte die Abkehr von ihrer bisherigen Bauweise gegenüber der Weko vor allem mit tieferen Kosten und mit einem schnelleren Ausbau.
Die Wettbewerbskommission sieht das anders: «Die Einsparungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht sind nicht genügend, um die Beseitigung des bisherigen Wettbewerbs auf Generationen wettzumachen. Die bedeutendsten Innovationsschübe und Preissenkungen auf dem Glasfasernetz gingen bisher von Konkurrentinnen und nicht von Swisscom aus.»
Und das wäre in Zukunft nicht mehr möglich gewesen.
Die Konkurrenz wäre ihrer Innovations- und Geschäftsmöglichkeiten weitgehend beraubt und Konsumenten sowie Geschäftskunden in der Wahl ihrer Anbieterin und in der Produktevielfalt stark eingeschränkt worden, so die Wettbewerbshüter.
Erst Mitte März hat der Bundesrat der halbstaatlichen Swisscom die 8-Milliarden-Übernahme von Vodafone Italia genehmigt. Zudem wurde eine mögliche Privatisierung der Swisscom wieder ins Spiel gebracht.