Dieter Bohlen hat im Rechtsstreit mit der Handelskette Media Markt eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankenthal wies seinen Antrag ab, der Kette Werbung mit Bohlen-Fotos verbieten zu lassen. Das Gericht begründete den Entscheid am Dienstag damit, dass Bohlen eine Person der Zeitgeschichte sei. Diese müssten «dulden, dass ihre Bildnisse in Medien abgedruckt werden». Dass es auch Grenzen gebe - etwa bei der Verwendung für Werbezwecke - gelte in diesem Fall nicht. Bohlen wirbt für den Media Markt-Konkurrenten MakroMarkt. Er hatte geklagt, weil Media Markt einen Teil der MakroMarkt-Anzeige für Werbezwecke benutzt hatte. Siehe auch Prozess gegen MediaMarkt wegen Bohlen-Foto
Dienstag
20.01.2004