Der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ») droht nach einer ungenehmigten Werbung mit einem Foto von Ex-Tennisstar Boris Becker eine Schadensersatzzahlung in Millionenhöhe. Die 21. Zivilkammer des Münchner Landgerichts sprach am Mittwoch Becker einen Schadenersatzanspruch zu. «Die Werbung ist jenseits der Grenze des Erlaubten», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kaess. Endgültig will die Kammer aber erst am 28. April entscheiden. Kaess und seine Richterkollegen wollen zunächst ein Gutachten darüber einholen, wie viel Becker bei Abschluss eines Werbevertrags mit der Zeitung verdient hätte. Beckers Anwalt Georg Stock sprach im Prozess von einer Forderung in Höhe von mehr als 2,365 Mio. Euro.
Im Herbst 2001 hatte die Zeitung für ihre Sonntagsausgabe mit einer gestellten Titelseite geworben, auf der links Aussenminister Joschka Fischer (Grüne) und rechts Becker zu sehen waren. Neben dem Konterfei des Ex-Tennisstars stand die Schlagzeile «Der strauchelnde Liebling» mit dem Untertitel «Boris Beckers mühsame Versuche, nicht aus der Erfolgsspur geworfen zu werden». Die «FAZ» beruft sich darauf, nur beispielhaft über die geplante Gestaltung ihrer Sonntagszeitung informiert zu haben, was wie redaktionelle Beiträge durch die Pressefreiheit geschützt sei. «Es galt, darüber aufzuklären, wie die Zeitung aussehen wird», sagte Rechtsanwalt Ulrich Schäfer-Newiger, der das Medium im Prozess vertritt. Die Werbung erschien jedoch im Fernsehen, in Zeitungen, Illustrierten und auf Plakaten sowie Bus- und Taxiwerbeflächen. Das Oberlandesgericht hatte zunächst einen Vergleich über nur 20 000 Euro, höchstens jedoch 30 000 Euro vorgeschlagen. Vergleiche auch Boris Becker will «FAZ» auf Schadenersatz verklagen
Mittwoch
03.03.2004