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Mittwoch
08.05.2002

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen eine vorgezogene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Daher dürfen Privatfernsehen und Privatradios bald für Alkohol werben und ihre Sendungen für Reklamespots unterbrechen. In seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zu einer Initiative des Ständerates erklärt sich der Bundesrat bereit, die Werbevorschriften für Privatstationen zu liberalisieren. Damit würde er die Vorschriften an die europäischen Mindeststandards anpassen. Er will die Gesamtrevision des RTVG nicht abwarten. Der Bundesrat bestätigt mit der Zustimmung zur Initiative von Carlo Schmid seine Haltung zur künftigen Regelung der Alkohol- und Unterbrecherwerbung für private Radio- und Fernsehveranstalter. Die wirtschaftliche Lage solle damit verbessert werden, hiess es weiter. Der Bundesrat behält sich indessen vor, bei der Gesamtrevision des RTVG diese Werberegelung zu überprüfen. Er denkt dabei an ein Verbot von Unterbrecherwerbung in Sendungen für Kinder. Im Sinne eines verstärkten Jugendschutzes sollen auch schärfere Bestimmungen über die Gestaltung von Alkoholwerbespots bedacht werden. Mehr dazu: Privat-TV: Ständerat für Unterbrecher- und Alkoholwerbung