Am 13. Februar 2022 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung».
Jetzt wird klar, dass das offizielle Abstimmungsbüchlein eine falsche und irreführende Darstellung des Gegenvorschlages im wichtigsten Punkt enthält, wie die «SonntagsZeitung», die zur TX Group gehört, publik machte.
Das Abstimmungsbüchlein suggeriere, dass der Gegenvorschlag Tabakwerbung in Presse und Internet ohne Einschränkungen zulässt. Das sei nicht so, heisst es in dem Artikel.
In der zentralen Tabelle, welche Status quo, Gegenvorschlag und Initiative gegenüberstellt, schreibe die Bundeskanzlei irreführenderweise, dass Tabakwerbung im Gegenvorschlag in Presse und Internet weiterhin erlaubt sei. «Das ist falsch.»
Das neue Tabakproduktegesetz verbietet Werbung in «Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen sowie auf Internetseiten, die für Minderjährige bestimmt sind». Diese falsche Angabe in der zentralen Übersichtstabelle sei ein klarer Verstoss gegen den verfassungsrechtlichen Informationsauftrag.
Für den Zürcher Nationalrat Philipp Kutter (Die Mitte) ist klar: «Bei dieser unsachgemässen Darstellung in der Übersichtstabelle im Bundesbüchlein wird bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Eindruck erweckt, dass in Zeitungen und im Internet ohne Einschränkungen weiter geworben werden darf», wie er am Sonntag in einer Mitteilung erklärte.
Dabei sei das Gegenteil der Fall. Künftig darf nur noch geworben werden, wenn sich die Werbung an Erwachsene richtet. In Publikationen oder auf Internetseiten, die sich an Kinder und Jugendliche richten, ist Werbung künftig untersagt. «Für eine korrekte Information des Stimmvolkes müsste dies zwingend in der Übersichtstabelle des Abstimmungsbüchleins so vermerkt sein», so der Politiker.
Das überparteiliche Komitee gegen Werbe-Verbote verlangt von der Bundeskanzlei, dass sie die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger korrekt informiert. Mike Egger (SVP) aus St. Gallen stellt klar: «Die direkte Demokratie ist auf korrekte Informationen der Behörden angewiesen. Ein schwerwiegender Fehler an einer so zentralen Stelle im Abstimmungsbüchlein verlangt eine Richtigstellung durch die Bundeskanzlei.»
Nicht nur das Stimmvolk wurde falsch informiert, auch zahlreiche Medien hätten die Falschinformation ungeprüft weiterverbreitet. «Eigentlich wäre eine Abstimmungsbeschwerde angezeigt».