Im Saarland soll am Dienstag ein vorübergehendes Werbeverbot beschlossen werden. Die Einschränkung gilt für Produkte, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen.
Betroffen sind alle Handelsbetriebe, die während des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten dürfen. Diesen Entscheid hat am Freitag das Wirtschaftsministerium in Saarbrücken publik gemacht.
Gemäss dem neuen Gesetz müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, ab dem 22. Februar mit einem Bussgeld zwischen 1000 und 10’000 Euro rechnen, wie die Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) erklärt.
Für die Ministerin drängt sich das geplante Werbeverbot auf, weil die freiwillige Selbstverpflichtung nicht bei allen zu einem Umdenken geführt habe. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, hätten auch in den vergangenen Tagen teils massiv Werbung betrieben.
Das führte nicht nur zu grösseren und für die Ansteckung gefährlichen Kundenströmen. «Es ist auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssen.»