Der Berner Stadtrat hat einen Vorstoss an die rot-grüne Stadtregierung überwiesen, in dem ein Werbeverbot für Autos und Flugreisen verlangt wird.
Die von der Jungen Alternativen lancierte Forderung verlangt vom Gemeinderat, im nächsten Leistungsvertrag ab Anfang 2028 für die Plakatierung auf öffentlichem Grund alle Werbung für Flugreisen, Airlines und Autos zu verbieten.
Zudem soll Werbung, die «implizit» eine Flug- oder Autoreise beinhaltet – zum Beispiel eine Werbung für eine Reise in die Karibik – mit einem Hinweis versehen werden.
Dieser könne «analog zu Zigarettenpäckli» formuliert werden, wie Mahir Sancar in der Ratsdebatte am Donnerstagnachmittag sagte. «Fliegen fügt Ihnen, Ihren Mitmenschen und der Umwelt erheblichen Schaden zu», skizzierte er einen möglichen Warnhinweis.
«Schon heute ist Werbung für Tabak und Alkohol verboten. Daher spricht aus unserer Sicht auch nichts dagegen, Werbung für Autos und Flugreisen zu verbieten», so der Stadtparlamentarier von der Jungen Alternativen.
Begründung des Verbotswunsches: Aufgrund der katastrophalen Folgen des Klimawandels dürften Fliegen und Autofahren «nicht mehr als normal und moralisch unbedenklich gelten und unter keinen Umständen weiter gefördert werden».
Tom Berger von der FDP wähnte sich in einer stadträtlichen «Satire», «wenn man das Gefühl hat, man könne für Werbung eine kommunale Regelung erlassen und zwar für Produkte, die in der ganzen Schweiz frei beworben werden können».
Gänzlich humorfrei brandmarkte Alexander Feuz den Vorschlag als «verdammte Heuchelei»: «Auf der einen Seite sollen wir kein Fleisch mehr essen und kein Auto mehr fahren, aber der Stadpräsident geht nach New York mit dem ganzen Kader», wetterte der SVP-Stadtrat hörbar aufgebracht.
Das Gewitter indes nützte nichts: Mit 45 zu 27 Stimmen überwies das Stadtparlament das Postulat an den Gemeinderat, der nun einen Prüfbericht erstellen wird.
In der zurzeit geltenden Plakat-Konzession der Stadt Bern, die in den Händen von Neo Advertising (heute Goldbach Neo) liegt und für die Spanne vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2027 gilt, stehen drei konkrete Vorgaben, die den Inhalt der Werbung betreffen: So muss die Werbung den gesetzlichen Vorschriften des Bundes, des Kantons und der Stadt Bern sowie den Grundsätzen der Schweizerischen Lauterkeitskommission entsprechen.
Zudem ist Werbung für Tabak oder Alkohol nicht zulässig. Dies gilt auch für Hinweise auf Sponsoren, welche eine «direkte Assoziation» mit Tabak oder Alkohol provozieren. Ausserdem sind Plakate unzulässig, wenn sie Personen aufgrund ihrer Herkunft, Rasse oder ihres Geschlechts diskriminieren.
Der Gemeinderat scheint einer weiteren Verschärfung dieser Kriterien nicht abgeneigt zu sein. Dass ab 2028 nach Wunsch der Jungen Alternativen auch Flug- und Autowerbung auf Stadtboden verboten sein soll, erachtet die rot-grüne Stadtregierung als «prüfenswert», wie sie in einer Stellungnahme bereits 2019 festhielt.
Werbung auf privatem Grund – an den Bahnhof-Hotspots zum Beispiel – bliebe von dem Werbeverbot dagegen unberührt.