Die vom Bundesrat geplante Verschärfung des Tabak-Werbeverbotes stösst in der Kommunikationsbranche auf totale Ablehnung: Der Schweizerische Werbe-Auftraggeberverband (SWA), der Dachverband der kommerziellen Kommunikation Schweizer Werbung (SW) und der Verband Schweizer Medien lehnen den Vorentwurf zur Revision des Tabakproduktegesetzes ab.
Der Entwurf des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit sieht eine neue Reglementierung der Werbung und des Sponsorings für Zigaretten und andere Tabakwaren vor. Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige soll ebenfalls untersagt werden.
«Mit Werbeverboten sowie Verboten von Sponsoring und Promotionen würde der Bundesrat den Tabaksektor um wichtige Wettbewerbsparameter berauben, ohne dass ein entsprechender Nutzen für die öffentliche Gesundheit nachgewiesen werden kann», schreibt der SWA am Donnerstag.
Für den Verlegerverband ist der Entwurf «nichts weniger als ein totales Werbeverbot für Tabakwaren». Er sehe eine exzessive und freiheitsbeschränkende Reglementierung vor. Der Gesetzestext greife nicht nur die Tabakindustrie an, sondern bedrohe auch Branchen wie Werbung, Medien und Organisatoren kultureller Veranstaltungen.
«Diese weiteren Verbote und Restriktionen sind unverhältnismässig, verletzen die Wirtschaftsfreiheit und das Privatrecht und würden zu überbordender Bürokratie führen», so der Werbe-Auftraggeberverband SWA.
Der Dachverband Schweizer Werbung SW sieht im Vorentwurf wiederum gar das Potenzial, «sich zu einer unübersehbaren Flut von Verboten und Regulierungen auszuweiten». Ein solches Gesetz sei ein massiver Eingriff in die Wirtschafts- und Werbefreiheit. «Es entspricht nicht mehr einer zweckmässigen Präventionspolitik».
Als Argument gegen weitere Werbeverbote führen sowohl der SWA als auch der Verband SW das Beispiel Frankreich an, wo seit Jahrzehnten ein umfassendes Werbeverbot gilt. Dieses habe keine Auwirkung auf den Raucheranteil in der Bevölkerung. In der Schweiz sei der Tabakkonsum dagegen in den vergangenen Jahren stetig gesunken.
Der Verband Schweizer Medien kritisiert auch die Form des Entwurfes: «Der Entwurf missachtet die Gewaltenteilung - den Grundsatz, dass die Regierung und ihre Verwaltung sich darauf zu beschränken haben, Gesetze anzuwenden, die vom Parlament erlassen werden. Im Vorentwurf finden sich nicht weniger als 30 Kompetenzdelegationen, die es dem Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit ermöglichen würden, Regeln zu erlassen, ohne dass sich das Parlament dazu äussern könnte.»
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz läuft noch bis zum 12. September.