Content:

Sonntag
29.06.2014

Werbung

Die notorischen Werbeanrufe im Auftrag von Krankenkassen sollen unterbunden werden. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat zum Thema Krankenkassenaufsicht am Freitag beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für eine Branchenvereinbarung zu schaffen.

Ein Verbot von Telefonwerbung für den Abverkauf von Policen in der Grundversicherung hat der Dachverband Santésuisse vor drei Jahren eingeführt. Die Maklerprovision beschränkte der Verband damals pro Kunde auf 50 Franken, worauf die Wettbewerbskommission (Weko) diese Vereinbarung wieder aufhob und die Nationalratskommission gemäss FDP-Politiker Daniel Stolz absolut kein Verständnis zeigte.

Mit 13 zu 10 hat die Gesundheitskommission des Nationalrats sich dagegengestellt, dass der Bundesrat die Werbekosten der Krankenversicherer und Provisionen limitieren darf.