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Dienstag
30.01.2001

Es war einmal ein «Garantieversand». Dessen deutscher VR-Präsident wurde im vergangenen März vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und 50 000 Fr. Geldstrafe verurteilt. Am Dienstag hat der Mann vor Thurgauer Obergericht die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils verlangt. Angezweifelt wurde von dessen Anwälten, dass ihr Mandant überhaupt für die aggressiven Werbemailings verantwortlich sei. Er habe diese nicht selbst verfasst, sondern einer Werbeagentur in Auftrag gegeben. In Werbemailings wurden den Kundinnen und Kunden jeweils lukrative Preise versprochen. Dabei entstand für die Betroffenen der Eindruck, ihre Gewinnchancen stiegen, wenn sie Waren bestellten. Die Schadenersatzforderungen von 49 geprellten Kunden des in der Schweiz aktiven «Garantieversandes» in Höhe von 1,75 Millionen Fr. verwies das Bezirksgericht bereits auf den Zivilweg.