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Dienstag
30.09.2003

Der volkswirtschaftliche Schaden durch digitales Ungeziefer wie Würmer und Viren ist enorm: Nach Schätzung der US-Marktforschungsfirma Computer Economics sollen alleine der MS-Blast und Sobig.F-Virus vom
August rund 2 Mrd. Dollar gekostet haben. Den Rekord hält mit 8 Mrd. Dollar der Loveletter-Virus von 2002. Ein Teil entfällt auf verlorene Arbeitszeit durch lahmgelegte Computersysteme, ein anderer auf die Kosten zur Reinigung und Wiederherstellung der Systeme und Daten. Für letztere bieten einzelne Versicherungen einen gewissen Schutz an, doch wurde dieser in den letzten Jahren stetig abgebaut: Weil sich Viren heute über das Internet weltweit verbreiten, können Schäden sich zu stark kumulieren. Zudem können auch die Opfer haftbar gemacht werden: Wer weiss, dass sein Computer befallen ist, und in Kauf nimmt, dass die Programme auch andere Computer befallen, kann sich deshalb strafbar machen. Handelt er nur fahrlässig, indem er sein System nicht richtig schützt und etwa gut bekannte Sicherheitslecks offen lässt, besteht immerhin das Risiko einer zivilrechtlichen Schadenersatzforderung eines Opfers.

Noch sind in der Schweiz keine Prozesse wegen Virenschäden bekannt, weshalb wichtige Fragen bisher ungeklärt sind. Dazu gehört etwa die Frage, wie weit ein Benutzer beim Schutz seines Computers gehen muss. Auf die Hersteller von Software selbst lässt sich selbst bei mangelhaft entwickelten Programmen nur selten Rückgriff nehmen.