Content:

Mittwoch
28.02.2001

Die Thurgauer Medien AG und die St. Galler Tagblatt AG haben am Mittwoch am St. Galler Handelsgericht gestritten, wer den Titel «Thurgauer Tagblatt» verwenden darf. Das Urteil steht noch aus. Am 3. Januar erschien im Thurgau erstmals das «Mittelthurgauer Tagblatt» als Regionalausgabe des «St. Galler Tagblattes». Ursprünglich hatte die Ostschweizer Mediengruppe als Zeitungstitel die Bezeichnung «Neues Thurgauer Tagblatt» vorgesehen. Dies war ihr vom Handelsgericht auf Klage des Frauenfelder Medienunternehmens «Thurgauer Medien AG» mit einstweiliger Verfügung verboten worden, da die Lokalzeitung, die im Bezirk Weinfelden gedruckt wurde, bis Ende letzten Jahres «Thurgauer Tagblatt» hiess. Seit der Fusion der «Thurgauer Zeitung» mit dem «Thurgauer Tagblatt» ist dieser Name nur noch einer von sechs ehemaligen Titeln, die noch auf der Front der «Thurgauer Zeitung - Die Neue» aufgelistet sind. Die «Thurgauer Medien AG» klagte, der Name «Neues Thurgauer Tagblatt» verstosse gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie gegen das Markenrecht. Sie hatte den Titel «Thurgauer Tagblatt» beim Schweizerischen Institut für geistiges Eigentum als Marke registrieren lassen. Die St. Galler Tagblatt AG sieht keinen Verstoss gegen das Markengesetz. Die Registrierung als Marke sei widerrechtlich erfolgt, denn die geografische Bezeichnung «Thurgau» und der Begriff «Tagblatt» seien Allgemeingut.