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Mittwoch
12.02.2003

Wenn Bundesrichter gegen Journalisten spucken, dann ist das nicht ein Verstoss gegen die allgemeinen Regeln des Anstandes, sondern ein Traktandum der Präsidentenkonferenz des Bundesgerichts. So geschehen am Dienstag. Da stand der «NZZ»-Korrespondent mit einem Gerichtsschreiber diskutierend im Foyer, als Bundesrichter Martin Schubarth kam. Im Vorbeigehen habe der Bundesrichter in Richtung des Journalisten gespuckt, statt ihn aber den Gerichtsschreiber im Gesicht getroffen.

Bundesrichter Schubarth sieht dies auf Anfrage der sda allerdings anders: Es habe sich bei ihm lediglich bei einem unterdrückten Hustenanfall Speichel gelöst. Vor dem Hintergrund eines persönlichen Konflikts mit dem «NZZ»-Korrespondenten habe er sich dabei in dessen Richtung gedreht, was ein «Blödsinn» gewesen sei. Zwischen ihm und dem «NZZ»-Korrespondenten schwelt schon länger ein Konflikt: Der Bundesrichter sah sich durch die Berichterstattung der «NZZ» in verschiedenen Fällen zu Unrecht und persönlich angegriffen. Zuletzt im Vorfeld der Bestätigungswahlen der Bundesrichter im vergangenen Dezember. Die «NZZ» und andere Zeitungen hatten damals das Wirken von Bundesrichter Schubarth kritisch beleuchtet. Schubarth bedauere den Vorfall, schliesse aber einen Rücktritt deswegen aus.

Jetzt hat sich auch die Präsidentenkonferenz des Bundesgerichts zum Geschehenen mit Pressemitteilung geäussert: Es sei ihr mitgeteilt worden, dass Bundesrichter Schubarth gegen das Gebot des Anstandes verstossen habe, hält sie in einer Pressemitteilung fest. Soweit dies zutreffe, bedauere das Bundesgericht den Vorfall. Es lege Wert darauf, dass sich in seinem Bereich jedermann an die Grundsätze des Anstandes halte und die allgemeinen Formen des Umgangs beachte. Eine Verletzung dieser Regeln werde missbilligt.