16 Mal gelangten Bürger und Unternehmen im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Das sind neun Beschwerden weniger als im Vorjahr. Die Beanstandungen richten sich gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter. Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen 25 Verfahren hat die UBI 4 Beschwerden gutgeheissen, wie die UBI am Donnerstag mitteilt.
Die eingegangenen Beschwerden richteten sich mit zwei Ausnahmen alle gegen Fernsehsendungen. Sie betrafen zwölf Mal die deutschsprachige Region der Schweiz, drei Mal die französische und einmal die italienischsprachige.
Beanstandet wurden mit einer Ausnahme ausschliesslich Sendungen von Programmen der SRG. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Informationssendungen des Schweizer Fernsehens. Das Nachrichtenmagazin «10 vor 10» wurde am häufigsten beanstandet. Die bemängelten Sendungen behandelten schwergewichtig gesundheitliche beziehungsweise gesundheitspolitische Fragen wie die Schweingrippe, Insulin, Spätabtreibungen, Schleichwerbung für Tabakprodukte und den Einfluss der Pharmalobby.
Die UBI beurteilt als Bundesbehörde Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen. Sie hat festzustellen, ob ausgestrahlte redaktionelle Sendungen geltendes Recht verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt. Bevor eine Beschwerde bei der UBI eingereicht werden kann, ist das Verfahren vor der Ombudsstelle zu durchlaufen.
Freitag
26.03.2010



