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Dienstag
20.10.2009

Um den illegalen Verkauf von Kulturgütern im Internet zu verhindern, haben das Bundesamt für Kultur (BAK), die Bundespolizei (Fedpol) und die Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) mit der Online-Auktionsplattform Ebay am Dienstag eine Absichtserklärung unterzeichnet, die das Angebot von Kulturgütern im Internet beschränken soll. Damit setzt die Schweiz Empfehlungen der Interpol-Expertengruppe für gestohlene Kulturgüter sowie der Unesco zum Umgang mit illegalen Kulturgütern auf dem Internet um, teilte das BAK am Dienstag mit.

Laut dem Dokument erklärt Ebay, in der Schweiz nur noch archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis der zuständigen in- oder ausländischen Behörden verfügen. Dies betrifft insbesondere die Risikokategorien besonders gefährdeter Kulturgüter - die sogenannten «Red Lists» des Internationalen Museumsrats - sowie besonders geschützte Kulturgüterkategorien. Die Einhaltung dieses Grundsatzes soll kontrolliert werden. Zusätzlich sollen präventive Informationsmassnahmen auf die Problematik des Handels mit illegalen archäologischen Kulturgütern aufmerksam machen.