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Montag
27.05.2002

Wer nicht will, dass die Post bei einem Umzug die neue Adresse an Dritte weitergibt, bezahlt ab Ende Mai 30 statt 240 Franken pro Jahr. Wer der Adressaktualisierung zustimmt, bezahlt 15 Franken. Zuvor musste für diese Dienstleistung 10 Franken für ein Jahr berappt werden. Odilo Guntern, Vorgänger des jetzigen Datenschützers Hanspeter Thür, statuierte im Februar 2001, der Preisunterschied zwischen Weiterleiten der Adresse und Adresssperre dürfe nicht mehr als das Doppelte betragen. Das Uvek schloss sich dieser Empfehlung im April 2002 an. Nun hat auch die Post reagiert: Das neue Preisgefüge decke zwar die mit den Nachsendeaufträgen verbundenen Kosten nicht, die Schweizerische Post nehme dies jedoch in Kauf in der Hoffnung, dass die meisten Kundinnen und Kunden den günstigen Nachsendeauftrag in Anspruch nähmen, schreibt die Post in ihrem Communiqué vom Montag. Der Bundesrat beziffert den entstehenden Mehraufwand der Post auf 106 Mio. Franken pro Jahr. Auf den Formularen für die Nachsendeanträge werde aus produktionstechnischen Gründen erst ab Juli vermerkt, dass die Post die neue Adresse nicht nur dem Absender, sondern allen Kunden zur Verfügung stellt, die ihre Adressbestände mit Hilfe der Umzugsdatenbank der Post aktualisieren. Mehr darüber: «Schlendrian» im UVEK