Das Oberlandesgericht in München schränkt die Pressefreiheit zugunsten des Persönlichkeitsschutzes der angeklagten Rechtsterroristin Beate Zschäpe ein. Die Aktivistin der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) muss sich nur noch zweimal pro Monat im Sitzungssaal filmen und ablichten lassen. Dies entschied Richter Manfred Götzl auf Antrag der Anwälte der Angeklagten.
«Der Vorsitzende hatte in seiner Entscheidung die Pressefreiheit einerseits gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der inhaftierten Angeklagten und dem Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren gegeneinander abzuwägen», heisst es beim Oberlandesgericht am Dienstag zur Begründung des Beschlusses. Zschäpe und ihren vier Mitangeklagten werden eine Mordserie mit zehn Toten und weitere rassistisch motivierte Taten, die der Terrorgruppe NSU zugeschrieben werden, zur Last gelegt.
Bis zum Urteil gelte die Unschuldsvermutung für die Angeklagten und sie stellten sich unfreiwillig den Verhandlungen und damit der Öffentlichkeit, argumentierte der zuständige Richter. Zudem könne eine Berichterstattung mit Bildmaterial stärker stigmatisierend wirken und tiefer in das Persönlichkeitsrecht eingreifen als eine Berichterstattung ohne Bild.
In dem seit 22 Monaten dauernden Prozess waren bisher Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu Beginn jedes Verhandlungstages erlaubt. Es sei zumutbar, dass die Presse künftig auf Archivbilder zurückgreifen würde, fand der Richter. Mit der neuen Regelung sind Aufnahmen «nur noch an jedem ersten und siebten Sitzungstag pro Kalendermonat gestattet».
Damit habe das Gericht die Regelung für Kameraleute und Fotografen «deutlich eingeschränkt», kommentierte «Die Zeit» am Dienstagnachmittag in ihrer Onlineausgabe. Allerdings berücksichtigt die neue Regelung den Verlauf der Verhandlungen. «Bei besonderen Prozesssituationen», also zum Beispiel beim Plädoyer oder der Urteilsverkündung, sollen zusätzliche Aufnahmen erlaubt sein. Zudem gilt die neue Regelung nur für den Raum, im dem die Gerichtsverhandlung stattfindet. «Aufnahmen vor dem Sitzungssaal sind auch weiterhin täglich zulässig.»