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Donnerstag
21.10.2010

Gross war die Genugtuung über den Entscheid bei «Weltwoche»-Redaktor Alex Baur. Der jahrelange Kampf um Einsichtnahme habe sich ausbezahlt. Wie er am Donnerstag gegenüber dem Klein Report erklärte, wertet er den Entscheid nicht nur als persönlichen Erfolg, sondern als Triumph für alle Journalisten.

Welche Bedeutung hat das Urteil für den Schweizer Journalismus an sich?
Alex Baur: Das ist ein Triumph für alle Journalisten, insbesondere für die investigativen Medienschaffenden, die es noch wagen, die Entscheide von Regierungs- und Verwaltungsvertretern zu hinterfragen, und mit Quellen statt Pressemitteilungen arbeiten wollen.

Warum ist der Bundesgerichtsentscheid zur Offenlegung der Einstellungsverfügung so wichtig?
Baur: Mit dem Urteil erteilt das Bundesgericht denjenigen Richtern eine klare Absage, die glaubten, man könne Journalisten bei heiklen Angelegenheiten mit irgendwelchen Verlautbarungen abspeisen. Das Bundesgericht hat in aller Deutlichkeit erklärt, dass die Journalisten das Recht haben, Einblick in die Originalakten zu erhalten.

Das Urteil umfasst nur neun Seiten. Ist dies nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen nicht etwas wenig?
Baur: Im Gegenteil. Ich bin überrascht, wie leicht leserlich und nachvollziehbar das Urteil geschrieben ist. Das ist kein «formales Gerümpel», wie man es von anderen Urteilen kennt.

Haben Sie nie daran gedacht, Ihre Beschwerden zurückzuziehen?
Baur: Nein, die Angelegenheit war viel zu wichtig. Aber man muss schon sehen: Der Kampf war sehr zeitintensiv und hat sich auch finanziell nicht gelohnt. Ein einfacher Journalist ohne Verlag im Hintergrund hätte wohl aufgeben müssen. Was besonders ärgerlich ist: Die Oberstaatsanwaltschaft, die natürlich im eigenen Interesse gehandelt hat, hat uns falsche Rechtsbelehrungen erteilt, uns also formale Fallen gelegt. Zum Glück liessen wir uns nicht irreführen. Aber das Verfahren war auch so sehr aufwendig und gleich dreimal am Bundesgericht traktandiert.

Gemeinsam mit Ihnen hat sich auch Dominique Strebel vom «Beobachter» durchgesetzt. Eine seltsame Kombination.
Baur: Im journalistischen Tagesgeschäft haben wir tatsächlich wenig gemeinsame Anliegen. Aber dieses Verfahren war von grundsätzlicher Bedeutung.

Welchen Einfluss hat das Urteil auf ihre journalistische Tätigkeit?
Baur: Der Fall Nef ist damit auf einen Schlag wieder aktuell. Ich werde die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren natürlich umfassend prüfen und der Frage nachgehen, ob die Einstellungsverfügung wirklich so detailliert ist, wie die Oberstaatsanwaltschaft immer behauptet hat.

Am 21. Oktober 2010 wurde bekannt: Bundesgericht gewährt Einsicht in Einstellungsverfügung von Roland Nef