Wenn ein Artikel sowohl in der Printausgabe als auch im Internet erscheint, muss auch eine Berichtigung dazu in der Printausgabe und online veröffentlicht werden, schreibt am Dienstag der Schweizer Presserat. Aufgrund eines gerichtlichen Entscheids veröffentlichte die «Weltwoche» im Juli 2001 eine Gegendarstellung. Der Autor der Gegendarstellung beschwerte sich darauf beim Presserat, weil er feststellte, dass die Weltwoche zwar den Hauptartikel unter http://www.weltwoche.ch publizierte, die dazugehörige Gegendarstellung aber nicht. Die «Weltwoche» meinte dazu, man habe nicht daran gedacht, dass diese auch auf die Website gehöre. Weder dem Chefredaktor noch dem Autor des Hauptartikels sei bewusst gewesen, dass dieser auch online publiziert wurde. Der Presserat kam nun zum Schluss, dass die Weltwoche das berufsethische Fairnessprinzip verletzt habe. Generell empfiehlt der Rat den Redaktionen auf ihren Websites die Hauptarktikel mit den Berichtigungen zu verlinken.
Dienstag
11.12.2001