Die «Weltwoche» hat in einem Artikel die Kaninchenhaltung in der Schweiz mit derjenigen in der EU verglichen. Dabei kam sie zum Schluss, dass es den schweizer Kaninchen «von Gesetzes wegen» gut gehe. Die Tierschutzverordnung in der Schweiz sei strenger als die in der EU geltenden Gesetze.
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) beschwerte sich daraufhin - wieder einmal - beim Presserat. Den Kaninchen in der Schweiz gehe es keinesfalls gut. Die Schweizer Tierschutzvorschriften würden keine artgemässe Haltung vorschreiben. Insbesondere störte sich der Verein an der Einzelhaltung, die laut Gesetz zwar erlaubt, aber dennoch grausam sei.
Der Presserat wies die Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken ab. Bei dem Artikel, der am 21. März 2013 veröffentlicht wurde, sei es vor allem um eine Kritik der Händler und Gastwirte gegangen, die aus der EU importiertes Kaninchenfleisch ungenügend deklarieren würden.
Die «Weltwoche» sei nicht verpflichtet, in einen Artikel zu diesem Thema die rechtspolitische Kritik an den Bestimmungen der Tierschutzverordnungen in der Schweiz wiederzugeben.
Der Autor der Wochenzeitung hätte ausserdem geschrieben, dass es den Tieren «von Gesetzes wegen» gut gehe. Diese Nuance deute darauf hin, dass der Artikel keine absolute Wertung über die Tierhaltung in der Schweiz vornahm, sondern sich auf die im Vergleich zur EU strengeren schweizerischen Tierschutzvorschriften stütze. Die Wahrheitspflicht sei somit nicht verletzt worden.