«Die Schweiz verbessert sich leicht auf der Weltrangliste der Pressefreiheit, wird aber durch ungünstige Gesetze behindert»: So fasste die Schweizer Sektion der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF) die Jahresbilanz der Medienfreiheit zusammen.
Neu liegt die Schweiz auf Rang 12, was eigentlich einer Verbesserung um zwei Plätze entspricht. Damit gehört sie zu den Ländern, in denen die Situation in der RSF-Terminologie als «ziemlich gut» bezeichnet werden kann.
Sie rückt aber nicht zu den wirklich «guten» Ländern auf, wo die Informationsfreiheit am besten geschützt ist. Es gibt aus Sicht der engagierten Journalisten und Journalistinnen also noch Luft nach oben.
Dass es überhaupt zu einer Verbesserung kam, führen sie auf das Ende der Corona-Massnahmen zurück. Diese hätten nämlich – zum Beispiel bei Demonstrationen der «Massnahmen-Gegner» – zu einem beispiellosen Anstieg der verbalen Feindseligkeit gegen Medien und manchmal auch zu physischen Angriffen auf Medienschaffende geführt.
Das hatte dazu beigetragen, dass die Schweiz im letzten Jahr von Platz 10 auf Platz 14 zurückgefallen war.
Das Ende der Corona-Massnahmen hat jedoch nicht dazu geführt, dass die Schweiz wieder den Platz einnimmt, den sie zuvor belegt hatte.
Schuld daran ist laut RSF jener Indikator, der die Qualität des rechtlichen Umfelds misst. Und dieses verschlechterte sich weiter, und zwar massiv: Die Schweiz rutschte in diesem Bereich von Platz 29 auf Platz 37 ab.
Einer der Gründe dafür ist die Erleichterung der «Superprovisorischen», die von Zivilgerichten gegen die Medien verhängt werden kann. Vor Jahresfrist hatte das Parlament die Revision durchgewunken.
Und das hat aufs Freiheits-Rating durchgeschlagen: «Die Entscheidung des Parlaments hatte auch einen Einfluss auf den Indikator, der misst, ob das politische Umfeld förderlich oder hinderlich für die Informationsfreiheit ist», schreibt RSF.
Und auch Artikel 47 des Bankengesetzes hat zur schlechteren Platzierung auf dem Rechts-Rating beigetragen. Dieser branchenspezifische Maulkorb kann bekanntlich auf Medienschaffende angewendet werden, wenn sie Daten aus illegal beschafften Leaks für ihre Recherchen nutzen.
Im Februar dieses Jahres hat der Nationalrat eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat auffordert, die Vereinbarkeit dieses Paragrafen mit der Pressefreiheit zu prüfen. Der Bundesrat unterstützt das Ansinnen. Wie der Ständerat in dieser Sache tickt, ist noch offen.
Die wirtschaftliche Lage der Schweizer Medien bleibe schwierig, resümiert RSF weiter. Auch wenn sie sich mit dem Ende der Corona-Krise leicht verbessert habe, beeinflusse sie ebenfalls die Platzierung der Schweiz in der Rangliste.
«Für RSF Schweiz ist die Vielfalt der Medienlandschaft eine Komponente der Pressefreiheit. Mit der Ablehnung von Unterstützungsmassnahmen für den Mediensektor in der Volksabstimmung im Februar 2022 bleibt die Frage einer finanziellen Unterstützung des Medienangebots auf Bundesebene weiterhin ungelöst.»