Der Kanton Bern kann weder das geplante welsche Regionalfernsehen im Jurabogen noch den Bieler Sender «TeleBielingue» finanziell unterstützen. Im Bereich der Medienförderung seien der Regierung die Hände gebunden, da der Grosse Rat im Jahr 1998 nicht auf den Entwurf eines Medienförderungsgesetzes eingetreten sei, begründet das Amt für Information den Entscheid am Montag. Auch könne der Kanton keine Beiträge aus dem Lotteriefonds zusprechen, da es sich bei den Gesuchstellern um gewinnorientierte Unternehmen handle. Das Gesetz über die Verstärkung der politischen Mitwirkung des Berner Juras und der französischsprachigen Bevölkerung des Amtsbezirks Biel sehe zudem nur Beiträge an Veranstalter von Radioprogrammen vor. Ende April hatte die Firma «Interjura TV» ein Gesuch um Investitionsbeiträge an ihr TV-Projekt für den Berner Jura, den Kanton Jura und Teile des Kantons Neuenburg eingereicht. Kurz darauf reichte auch «TeleBielingue» ein Gesuch auf finanzielle Unterstützung ein und berief sich dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Montag
24.09.2001