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Donnerstag
18.12.2003

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte, indem sie ihre Tochter Bluewin gegenüber konkurrierenden Anbietern von ADSL-Diensten bevorzugt hat. Die Weko verpflichtete mit einer Verfügung vom 15. Dezember 2003 die Swisscom, auf ihr Rabattsystem zu verzichten, das Bluewin im Vergleich zu ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise einräumte, wie die Weko am Donnerstag mitteilte.

Die Swisscom verfüge auf dem Wholesale-Markt für Breitbanddienste über eine marktbeherrschende Stellung, schreibt die Weko. Die Rabatte bewirkten eine Diskriminierung und liessen sich nicht durch ökonomische Gründe rechtfertigen. Für unabhängige Anbieter von Internet-Diensten sei das Netzwerk der Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit zu erreichen, stellte die Weko weiter fest.

Die Untersuchung gegen die Swisscom wurde am 6. Mai 2002 eröffnet. Gleichzeitig mit der Untersuchungseröffnung erliess die Weko vorsorgliche Massnahmen, welche die Swisscom verpflichteten, jegliche Diskriminierung während der Dauer des Verfahrens zu beenden. Der Entscheid vom 15. Dezember 2003 bestätige nun diese vorsorglichen Massnahmen, schreibt die Weko weiter.