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Montag
08.02.2010

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und Ticketcorner AG (Ticketcorner) eröffnet. Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Kooperation zwischen AGH und Ticketcorner einerseits und das Verhalten der AGH gegenüber Veranstaltern andererseits gegen das Kartellgesetz verstossen. Dies gab die Wettbewerbskommission am Montag bekannt. Die AGH und Ticketcorner haben per Anfang 2009 einen fünfjährigen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung werden die Veranstalter von Anlässen im Hallenstadion verpflichtet, jeweils mindestens 50 Prozent der Tickets über Ticketcorner zu vertreiben.

Diesbezüglich sind beim Sekretariat der WEKO zwei Anzeigen von Konkurrenten des Ticketcorners eingegangen. Die in der Folge eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die getroffene Vereinbarung als «kartellrechtlich unzulässige Abrede beurteilt werden könnte, da sie andere Mitbewerber vom Markt für den Vertrieb von Veranstaltungstickets ausschliesst», hält die WEKO in ihrer Mitteilung fest. Ausserdem könnte die AGH ihre allenfalls marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie die Veranstalter zum Verkauf von mindestens 50 Prozent ihrer Tickets über Ticketcorner verpflichtet.