Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine kartellrechtliche Untersuchung des schweizerischen Marktes für Adress- und Teilnehmerdaten eröffnet, wie sie am Donnerstag in einem Schreiben mitteilte. Eine Vorabklärung habe Anhaltspunkte ergeben, wonach die Swisscom Directories AG ihre beherrschende Stellung missbrauche, indem sie Verzeichnisherstellern die für alternative Verzeichnisse und Verzeichnisdienste nötigen Grunddaten zu wettbewerbsschädigenden Konditionen herausgibt.
Die Swisscom Directories AG (SD) stellt mit den sog. regulierten Verzeichnisdaten i.S. der Fernmeldeverordnung die Grunddaten bereit, welche für das Erstellen von Adressverzeichnissen und von Verzeichnisdiensten unerlässlich sind. SD erfüllt damit die ihr vertraglich übertragenen Pflichten der schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen. SD betreibt zudem selber das Elektronische Teilnehmerverzeichnis ETV. Nach einer umfangreichen Vorabklärung hat die Weko Anhaltspunkte gefunden, wonach SD die regulierten Verzeichnisdaten interessierten Verzeichnisanbietern zu Preisen und Bedingungen herausgibt, welche das Entstehen von neuen Adressverzeichnissen in Konkurrenz zum ETV erschweren oder verunmöglichen, wie sie im Schreiben festhielt. Die Weko geht davon aus, dass SD mit diesen Verhaltensweisen ihre eigenen Verzeichnisprodukte, welche auf dem ETV basieren, schützen und stärken bzw. die Entstehung von Konkurrenz auf dem Verzeichnismarkt erschweren will.
Im Rahmen der Untersuchung wird die Weko die Preise und Bedingungen prüfen, zu welchen SD Interessierten die Grunddaten für neue Verzeichnisse zur Verfügung stellt. Die Verzeichnisangebote von SD auf der Grundlage des ETV seien hingegen nicht Gegenstand der Untersuchung.
Donnerstag
06.11.2003