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Donnerstag
16.09.2010

Am 15. September hat die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung wegen Behinderung des Onlinehandels mit Haushaltsgeräten eröffnet. «Die Untersuchung soll zeigen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über Onlineshops gegen das Kartellgesetz verstösst», schreibt die Weko in einer Mitteilung am Donnerstag.

Die Untersuchung richtet sich vorerst gegen die Electrolux AG und die V-Zug AG. Die Electrolux AG hat ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Onlineshops gänzlich untersagt. Die V-Zug AG hat ihren Händlern diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht. Es sei dabei nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung auf andere Unternehmen der sogenannten Weisswarenbranche ausgeweitet werde, heisst es weiter.

Dies sei das erste Mal, dass sich die Weko mit Beschränkungen des Onlinehandels beschäftige, bestätigte Patrik Ducrey von der Weko am Donnerstag gegenüber dem Klein Report. «Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Branchen, doch liegen da keine Anzeigen vor», so Ducrey. Die beiden angeprangerten Unternehmen hätten bereits Interesse an einer einvernehmlichen Lösung signalisiert. Ducrey rechnet mit Ergebnissen innerhalb der nächsten sechs Monate. Diese sollen über die Branche hinaus grundsätzliche Kriterien für den Onlinehandel festlegen.

Das Sekretariat der Weko hatte aufgrund von Anzeigen von Händlern eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Behinderungen von Produktverkäufen über Onlineshops unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen könnten. Gemäss der am 28. Juni 2010 veröffentlichten Vertikalbekanntmachung der Weko muss es Händlern prinzipiell möglich sein, das Internet zu nutzen und Onlinebestellungen von Kunden nachzukommen.

Im November 2009: Comparis bewertet 70 von 120 Onlineshops als «gut bis sehr gut»