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Mittwoch
12.12.2001

Der Telekomanbieter Sunrise ist mit seiner Klage gegen die Swisscom bei der Wettbewerbskommission (Weko) abgeblitzt. Sunrise klagte Swisscom an, sie verletze beim Breitbandzugang ADSL das Kartellgesetz, indem Kunden, die den schnellen Internetzugang wollten, ihre Carrier Preselection bei anderen Telekomanbietern aufgeben müssten. Der Fall sei abgeschlossen, die Swisscom nehme im ADSL-Markt keine beherrschende Stellung ein, gab Weko-Direktor Rolf Dähler am Mittwoch bekannt. Die eine Klage vom Tisch, gibt Swisscom noch keinen Grund zum Aufatmen, denn eine zweite Klage von Sunrise gegen Swisscom läuft immer noch. In diesem Fall wirft Sunrise der Swisscom vor, sie biete ihren Kunden einen speziellen Summton an, wenn auf dem digitalen Beantworter eine neue Nachricht eingeganen sei. Dieser Ton werde auf der letzte Meile erzeugt, weshalb Sunrise-Kunden beim Abnehmen des Telefons noch nicht hören ob eine neue Nachricht eingetroffen ist. Sunrise verlangt, dass auch ihre Kunden diesen Summton-Service erhalten. Dieser Fall sei noch nicht abgeschlossen, teilte Weko-Sprecher Patrik Ducrey heute mit. Die Weko habe die Swisscom um eine Stellungnahme gebeten, diese sei aber noch nicht eingetroffen, heisst es weiter.