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Donnerstag
17.07.2014

IT / Telekom / Druck

Jura-Kaffeemaschinen im Verkauf

Jura-Kaffeemaschinen im Verkauf

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat ihre Untersuchung gegen die Jura Elektroapparate AG abgeschlossen. Die Weko genehmigte eine einvernehmliche Regelung, bei der sich der Gerätehersteller verpflichtet, seinen Vertriebspartnern den Verkauf von Jura-Geräten über das Internet zu gestatten.

Zuvor bestand zwischen der Firma Jura und ihren Vertriebspartnern eine Abrede über den Verzicht auf Online-Handel mit Jura-Kaffeemaschinen. Die Weko hatte ein solches Verbot von Verkäufen über Online-Shops im Juli 2011 grundsätzlich für unzulässig erklärt. «Die Wettbewerbskommission ist damit einer Leitlinie der EU-Kommission zum Online-Handel gefolgt», erklärte der Kommunikationsbeauftragte der Weko Patrik Ducrey dem Klein Report.

Internetverkäufe dürften nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden, so die Weko bei ihrem Leitentscheid von 2011. Bei dem Fall ging es um Geräte von Electrolux und V-Zug. Die beiden Firmen fanden mit ihren Vertriebspartnern, wie Jura, schon während der Untersuchung eine Lösung. «Im Moment sind bei der Weko keine weiteren Untersuchungen zum Online-Handel offen», sagte Patrik Ducrey. Er gehe aber davon aus, dass durch den Leitentscheid das Verhalten der Hersteller beeinflusst worden sei.

Die von Jura praktizierte Beschränkung von Garantieleistungen bei im Ausland gekauften Geräten bezeichnete die Weko am Mittwoch als zulässig. Das im Oktober 2011 eröffnete Verfahren gegen das Unternehmen sei deshalb eingestellt worden.

«Der Verdacht auf Preisbindung hat sich nicht erhärtet», so Weko-Sprecher Ducrey. «Und eine Beschränkung von Garantieleistungen für nicht autorisierte Händler ist im vertriebsrechtlichen Fall durchaus möglich. Für den Kunden hat das keine Auswirkungen, da in diesen Fällen der Händler die Garantie abwickeln muss.»