Content:

Freitag
10.10.2003

Die Weko ist zum Schluss gekommen, dass die Swisscom nicht gegen die Regelung bezüglich Werbebeilagen in den Abschlussrechnungen verstossen hat. Grund der Untersuchung der Weko war eine Abmachung mit der Swisscom vom 6. Mai 2002. Swisscom hatte sich damals verpflichtet, ihren Rechnungen für die Festnetzanschlüsse keine Werbebeilagen mehr beizulegen, die sich spezifisch an die Kunden von andern Telekom-Anbietern richtet.

Gegenstand des Sanktionsverfahrens war die Frage, ob die Swisscom mit einem im Juni 2002 versandten Einlageblatt gegen diese Regelung verstossen habe, teilte die Weko am Freitag mit. Sie habe jedoch keinen Verstoss feststellen können, da sich das Einlageblatt nicht spezifisch an die Kunden anderer Anbieter gerichtet habe, um diese zu einer Rückkehr zu veranlassen.

Das Einlageblatt habe inhaltlich vor allem darauf abgezielt, die bestehenden Telefonie-Kunden von Swisscom von einem Wechsel zu einem anderen Anbieter abzuhalten. Die Weko werde nun abklären, ob über die einvernehmliche Regelung hinaus weitere Massnahmen notwendig seien, um die Wettbewerbsneutralität bezüglich der Anschlussrechnung sicherzustellen.