Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 14. Januar Hausdurchsuchungen bei mehreren Ausrüstern von optischen Netzwerken durchgeführt. Sie stehen im Verdacht, mit Wettbewerbsabreden gegen das Kartellrecht verstossen zu haben.
«Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden», teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit.
Konkret geht es um sogenannte Submissionsabreden: Bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungsaufträgen sollen mehrere Firmen ihre Angebote abgesprochen haben, um den Auftrag einem Unternehmen zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen.
«Wir haben einen entsprechenden Hinweis bekommen», erklärte Weko-Direktor Patrik Ducrey dem Klein Report, wie die Behörde auf den Fall aufmerksam wurde. Am Dienstag seien Untersuchungen bei «einer Handvoll» Firmen durchgeführt worden.
Welche Unternehmen namentlich verdächtigt werden, gegen das Kartellgesetz verstossen zu haben, könne in der aktuellen Phase noch nicht bekannt gegeben werden, so Ducrey. Es sei möglich, dass weitere Anbieter in den Fall verwickelt sind oder umgekehrt, dass sich der Verdacht gar nicht erhärtet.
Netzwerk-Ausrüster von «riesengrossen Firmen» wie der Swisscom stünden nicht im Visier der Wettbewerbskommission, sagte der Weko-Direktor zur Grössenordnung des Falles. Betroffen seien eher kleinere Firmennetzwerke.