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Montag
14.05.2001

Die Zusammenarbeit der JC Decaux mit der Affichage Holding lässt die Wettbewerbskommission (Weko) zu, wie die Kommission am Montag mitteilt. «Die Weko hat in diesem Entscheid erstmals eine mit Kooperationsabsichten verbundene Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede angesehen», schreibt die Weko. Die französische Aussenwerbegruppe JC Decaux übernahm im Herbst 1999 im Hinblick auf eine Zusammenarbeit 30% des Aktienkapitals der Affichage. JC Decaux gehört weltweit zu den grössten Plakatwerbeunternehmen; die Affichage (u.a. APG) ist das grösste Aussenwerbeunternehmen in der Schweiz. Die Untersuchung habe gezeigt, «dass es weitere, bedeutende Unternehmen gibt, die im Bereich der Aussenwerbung in der Schweiz aktiv sind, so Clear Channel, oder tätig werden können, etwa TDI Worldwide, Wall AG oder Ströer», schreibt die Weko in ihrer Begründung. «Zudem geht von anderen Werbeträgern (Werbefernsehen, Printmedien) ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die Plakatwerber aus.» Die Untersuchung habe weiter ergeben, dass grössere Gemeinden teilweise den Wettbewerb um Plakatanschlagflächen beschränken. Diese Gemeinden verzichten entweder auf eine Ausschreibung oder schliessen sogenannte Konsortialverträge ab, welche alle potentiellen Anbieter in ein Gesamtkonzept einbinden. Dadurch werde der Wettbewerb geschwächt.
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