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Dienstag
22.08.2000

Die Treueprämien, welche die Post den Verlagen bei der Zustellung von abonnierten Zeitungen gewährt, sollen aufgehoben werden. Dies beantragt die Wettbewerbskommission (Weko) dem Bundesrat. Das System führe zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Post habe durch die Treueprämien bei der Frühzustellung gegenüber anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, kritisiert die Weko in einem Communiquée vom Dienstag. Bevorzugt würden zudem auch die beiden Zustellunternehmen Bevo AG, Bern, und Epsilon SA, Genf, an denen die Post beteiligt ist. Gemäss Postverkehrsgesetz erhalten die Verlage Ermässigungen, wenn sie abonnierte Zeitungen und Zeitschriften via Post zustellen
lassen. Dies soll zur Erhaltung einer vielfältigen Presse, vor allem der Regional- und Lokalpresse, beitragen. Die Erhaltung der Pressevielfalt könnte nach Ansicht der Weko effizienter durch eine direkte Unterstützung der Verlage erreicht werden. Mit dem seit 1996 geltenden Treueprämiensystem der Post hatte sich im Juni 1998 auch schon das Bundesgericht zu befassen: Die «Neue Zürcher Zeitung», der «Tages-Anzeiger», «Der Bote der Urschweiz» und die Schaffhauser AZ sowie der Verband Schweizer Presse hatten in Lausanne vergeblich gegen die Verordnung zum Postverkehrsgesetz Beschwerde eingelegt.