Die Wettbewerbskommission hat gegen die Swisscom ein Sanktionsverfahren eröffnet. Untersucht werde, ob die Swisscom gegen die getroffenen Regelungen wegen den Werbebeilagen beim Versand von Rechnungen verstossen habe, teilte die Weko am Dienstag mit. Die Abmachung mit der Swisscom sei am 6. Mai getroffen worden. Swisscom habe sich verpflichtet, ihren Rechnungen für die Festnetzanschlüsse keine Werbebeilagen mehr beizulegen, welche die Kunden von den Vorteilen der Swisscom Festnetztelefonie überzeugen sollen. Bereits im Juni habe die Swisscom Werbebeilagen mit einer Gratis-Telefonnummer verschickt, heisst es weiter. Unter der Nummer können Kundinnen und Kunden wieder zur Swisscom zurück wechseln. Sollte seitens der Weko eine Sanktion ausgesprochen werden, könnte dies maximal 10% des letzten auf die Schweiz anfallenden Jahresumsatzes der Swisscom betragen. Swisscom-Sprecher Christoph Neuhaus wollte zu dem laufenden Verfahren keinen Kommentar abgeben. Mehr dazu: Swisscom muss auf gezielte Werbung verzichten
Dienstag
27.08.2002