Die Swisscom-Gruppe hat ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV missbraucht. Hier sind die Swisscom-Töchter CT Cinetrade AG und Teleclub AG marktbeherrschend. Cinetrade hält langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Pay-TV.
Der halbstaatliche Telekomkonzern hat diese Stellung gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht, um Wettbewerber im Plattformwettbewerb zu behindern.
«Swisscom hat diese Marktbeherrschung in mehrfacher Hinsicht missbraucht», teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Dienstag mit. So habe der Konzern einigen Konkurrenten jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattform verweigert. «Anderen Konkurrenten wie beispielsweise Cablecom hat Swisscom nur Zugang zu einem reduzierten Sportangebot gewährt. Weiter konnten Konkurrenten, anders als Swisscom selbst ihren Kunden Sportinhalte nur gekoppelt an das Basispaket von Teleclub anbieten», stellte die Weko fest. Die Wettbewerbshüter büssen die Swisscom deshalb mit 71,8 Millionen Franken.
Suissedigital, der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze, begrüsste den Entscheid im Grundsatz: «Wir sind froh, dass die Wettbewerbskommission den von uns seit Jahren gerügten Missbrauch durch die Swisscom festgestellt und sanktioniert hat», erklärt Präsident Pierre Kohler.
Der Verband appelliere aber an den Sportsgeist des halbstaatlichen Telekomkonzerns. «Wir bitten die Swisscom, auf juristisches Geplänkel zu verzichten und nun allen Anbietern eine faire Offerte für die Sportübertragungen zu unterbreiten», fordert Kohler nun zu Fairplay auf, was auch für die Swisscom attraktiv sei, da sie die Gruppe der potenziellen Kunden für ihr Sportangebot auf einen Schlag verdreifachen könne. Die Mitglieder von Suissedigital böten Zugang zu 2,5 Millionen Haushalten.
Und auch die Upc cablecom begrüsst den Entscheid und die «hohe Millionenbusse der Weko gegen Swisscom», wie Bernd Kleinsteuber, Senior Vice President Corporate Services des US-Konzerns, sagte. Die Kommission habe somit die von Upc cablecom stets vertretene Ansicht bestätigt, wonach Swisscom seit Jahren eine illegale Verbreitungspraxis von Sportprogrammen anwende und damit einem grossen Teil der Schweizer Bevölkerung unrechtmässig Sportinhalte vorenthalte.
Es sei aber bedauerlich und nicht nachvollziehbar, weshalb der Entscheid der Wettbewerbskommission Swisscom nicht zu sofortigen kommerziellen Verhandlungen über die Weitergabe der Sportinhalte auch für Kundinnen und Kunden anderer Anbieter verpflichte. «Dadurch besteht die aktuell unhaltbare Situation weiter, obwohl mittlerweile für Wettbewerber von Swisscom und den Wettbewerb an sich ein erheblicher und nur schwer reversibler Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Die heute ausgesprochene Busse von 71,8 Millionen Franken verfehlt hier ihre Wirkung, da Swisscom diese als Staatsbetrieb wiederum an den Staat abliefern muss.»
Upc Cablecom appelliere deshalb eindringlich an den Bund als Mehrheitseigner der Swisscom, «darauf hinzuwirken, dass Swisscom beziehungsweise Teleclub die aktuelle Verbreitungspraxis ändert, da die Konzernführung offenbar nicht die Gewähr bietet, dass sich ein Staatsunternehmen zum Wohl der Volkswirtschaft an bestehende Gesetze hält», heisst es abschliessend.