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Donnerstag
06.06.2002

Das Bundesgericht hat seine superprovisorische Verfügung von Ende Mai bestätigt: Das Buch «Die verbotene Wahrheit» darf in der Schweiz weiterhin nicht vertrieben werden. Die Richter haben einer Beschwerde von Yeslam Binladin, einem Halbbruder von Osama bin Laden, die aufschiebende Wirkung erteilt. Am 21. Mai hatte das Bundesgericht diesen Schritt bereits superprovisorisch angeordnet. Sein Gesuch um aufschiebende Wirkung begründete Binladin mit einer drohenden Persönlichkeitsverletzung. Auf der Gegenseite hatten sich der Pendo Verlag, das OLF Multi-Media-Vertriebszentrum, das französische Verlagshaus Editions Denoël und die beiden Buchautoren unter anderem auf die Pressefreiheit berufen. Die Erteilung der aufschiebenden Wirkung ist geboten, um die Beschwerde als solche nicht illusorisch werden zu lassen, schreibt das Bundesgericht. In der Westschweiz ist das Buch nicht erhältlich. In Deutschschweizer Buchhandlungen ist es allerdings weiterhin im Verkauf.