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Montag
15.12.2014

Medien / Publizistik

Angeklagt: Patrik Müller (Bildquelle: Twitter)

Angeklagt: Patrik Müller (Bildquelle: Twitter)

In der Affäre um den grünen Nationalrat und Badener Stadtammann, Geri Müller, gibt es von neuen Strafanzeigen zu berichten. Er verlangt nun, dass auch die Rolle des Journalisten untersucht wird, der die Affäre Mitte August erstmals öffentlich gemacht hatte.

Andreas Meili, der Anwalt von Geri Müller, bestätigte die Meldungen der «SonntagsZeitung» und des «SonntagsBlick». Die eine Untersuchungsklage betreffe Patrik Müller, den Chefredaktor der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Gegen weitere Chefredaktoren seien keine solchen Klagen erfolgt und nicht geplant, erklärte der Anwalt.

Die Strafuntersuchung wird von der Staatsanwaltschaft Berner Jura–Seeland in Biel geführt. Sie betraf zuerst nur die Chatpartnerin von Geri Müller, wurde dann aber auch auf den PR-Berater Sacha Wigdorovits und Josef Bollag, den Präsidenten der israelitischen Kultusgemeinde Baden, ausgeweitet.

In allen vier Fällen geht es um den Chatverkehr, der zwischen Geri Müller und der Chatpartnerin geführt wurde. Die Chatpartnerin wurde verzeigt, weil sie die privaten Gespräche ohne Wissen von Geri Müller aufgezeichnet hatte. Patrik Müller, Sacha Wigdorovits und Josef Bollag wird vorgeworfen, dass sie diese Gespräche verwendet, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht haben.

Patrik Müller hatte in seinem ersten Artikel über die Affäre ein Tondokument erwähnt, das der «Schweiz am Sonntag» vorliege. Aus diesem gehe hervor, dass Geri Müller die Frau aufforderte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte. Die Zeitung zitierte auch andere Passagen aus dem Chatverkehr von Geri Müller und seiner Chatpartnerin.

Der Anwalt von Geri Müller bestätigt nun die Ausweitung der Strafanzeige: «Es gibt Indizien, dass sich diese Herren bezüglich den Tondokumenten strafbar gemacht haben. Wir verlangen, dass dies untersucht wird.»

Patrik Müller sagte gegenüber der «SonntagsZeitung» zur Ausweitung der Strafanzeige auf seine Person: «Ich habe keine Kenntnis von ­einem Verfahren.»