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Donnerstag
08.03.2007

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Prominenten gegen die Veröffentlichung von Pressefotos gestärkt. Bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und Pressefreiheit müsse auch bei Personen der Zeitgeschichte der Informationswert der Berichterstattung berücksichtigt werden, haben die Karlsruher Richter in einer Grundsatzentscheidung festgehalten. Der VI. Zivilsenat hat deshalb am Dienstag die Veröffentlichung von vier Fotos als unzulässig eingestuft, die von Prinzessin Caroline von Monaco und ihrem Ehemann Ernst August von Hannover ohne deren Einwilligung aufgenommen worden waren, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Zwei weitere Bilder, die das prominente Ehepaar ebenfalls beanstandet hatte, durften dagegen nach Auffassung des BGH veröffentlicht werden, weil in der dazugehörigen Wortberichterstattung auf die damalige Erkrankung des später verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco Bezug genommen wurde. Bei dieser Erkrankung habe es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt, über das die Presse berichten darf, urteilten die Karlsruher Richter.

Wegen der Veröffentlichung der Bilder hatte das prominente Paar mehrere Presseverlage verklagt. Die Eheleute wollten gerichtlich die erneute Veröffentlichung von Fotos verhindern, die sie während verschiedener Urlaube auf belebter Strasse oder in einem Sessellift zeigten. Während die Kläger vor dem Landgericht Hamburg Erfolg hatten, wies das Oberlandesgericht der Hansestadt ihre Klagen ab.

Mit dem Urteil präzisierte der BGH die deutsche Rechtsprechung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Strassburger Richter hatten Ende Juni 2004 Prinzessin Caroline mit ihrer Klage gegen die Veröffentlichung mehrerer Fotos in Illustrierten Recht gegeben, die sie im Privatleben, etwa beim Einkaufen oder Reiten, zeigten. Damit hatte das Strassburger Gericht der Prinzessin mehr Rechte eingeräumt als das Karlsruher Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1999. Die BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller betonte, es gelte, dem Strassburger Urteil gerecht zu werden, ohne die Grundsätze der deutschen Rechtsprechung aufzugeben.

Die Verleger und Journalisten haben empört auf das BGH-Urteil reagiert. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht darin eine Einschränkung der Pressefreiheit, die Journalisten-Gewerkschaft befürchtet eine Erschwerung der journalistischen Arbeit und eine weitere Klagewelle von Prominenten. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) läuft das Urteil darauf hinaus, dass Journalisten es künftig der Rechtsprechung überlassen müssen, ob ein Foto relevant ist oder nicht. - Siehe auch: Caroline-Urteil schützt nicht gegen alles