Die deutsche Illustrierte «Bunte» darf weiterhin weder in Wort noch in Bild über eine Begleiterin des deutschen Bundesaussenministers Joschka Fischer berichten. Das habe das Berliner Landgericht entschieden, sagte der Anwalt der jungen Frau, Christian Schertz, der dpa in Berlin. Die «Bunte» hatte gegen die im Juli erlassene Einstweilige Verfügung Rechtsmittel eingelegt. Mit dem Urteil vom Donnerstag bestätigte das Gericht die Einstweilige Verfügung. Die «Bunte» hatte im Juli Bilder der Frau bei einem gemeinsamen Marktbesuch mit Fischer veröffentlicht. Der Vorname wurde genannt, der Nachname abgekürzt. Der Burda-Verlag hatte seinen Widerspruch auf den Pressekodex und mehrere Urteile begründet. Vergleiche auch Gericht untersagt der «Bunten» Bericht über Fischers Begleitung
Donnerstag
18.09.2003