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Dienstag
10.08.2021

Medien / Publizistik

Im Juli hat das Justizministerium beantragt, die Belarussische Journalistenvereinigung (BAJ) zu liquidieren. Am Mittwoch kommt es nun zur Anhörung. Dem gingen irrwitzige Ermittlungen voraus.

Die BAJ steht seit vielen Jahren im Visier der Behörden, insbesondere seit den Protesten nach der umstrittenen «Wiederwahl» Alexander Lukaschenkos vom 9. August 2020. So liess das Justizministerium im Juni nicht zum ersten Mal die Büros durchsuchen, Dokumente beschlagnahmen und forderte den Verband anschliessend auf, seinerseits Tausende von Seiten an Papieren vorzulegen, wie Reporter ohne Grenzen (RSF) dokumentiert hat. 

Teils waren das just jene Dokumente, die die BAJ wegen der Beschlagnahmung und Versiegelungen gar nicht vorlegen konnte. Die Behörden warfen dem Verband zudem vor, für zwei seiner Ortsverbände keine legale Adresse benannt zu haben. Das bestritt die BAJ jedoch. 

Mitte Juli schliesslich beantragte das Justizministerium beim obersten Gerichtshof, die BAJ aufzulösen, weil angeblich «die vom Justizministerium bei der Inspektion festgestellten Verstösse nicht behoben wurden». 

Reporter ohne Grenzen hat beim obersten Gerichtshof von Belarus mit einem sogenannten Amicus-Curiae-Brief gegen die drohende Auflösung der Belarussischen Journalistenvereinigung protestiert. 

Belarus hat eigentlich den «Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte» ratifiziert. Dieser völkerrechtliche Vertrag garantiert die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ergänzt durch die UN-Erklärung über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Belarus ist zudem Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). 

Alle diese Vertragswerke garantieren die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und legen genau fest, in welchen Fällen diese Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. «Mit der Auflösung der BAJ würde Belarus in eklatanter und schwerwiegender Weise gegen internationale Verträge verstossen», mahnt RSF.