Dominique Giroud ist vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Die Richter in Lausanne wiesen zwei Beschwerden des Walliser Weinhändlers, der 2014 wegen Steuervergehen verurteilt worden war, ab.
Die Walliser Steuerverwaltung hatte gegen das Urteil der Waadtländer Staatsanwaltschaft Einsprache eingereicht. Die Waadländer Staatsanwaltschaft habe nur Vergehen auf Bundesebene, nicht auf der Ebene des kantonalen Steuerrechts behandelt.
Der Staatsanwalt legte Ende August das Verfahren auf Eis, um die Beurteilung der Beschwerde abzuwarten, wogegen sich Giroud wehrte. Seine Beschwerde wurde Anfang Dezember vom Kantonsgericht abgewiesen und nun vom Bundesgericht bestätigt.
Zudem war Giroud mit einer Ausstandsbeschwerde gegen den Walliser Staatsanwalt Nicolas Dubuis ans Bundesgericht gelangt. Er befürchtete, Dubuis könne sein Verfahren besonders hart beurteilen. Die Lausanner Richter fanden aber, dass der Staatsanwalt in der Lage sei, ein Verfahren unabhängig durchzuführen.
Noch hängig ist aktuell ein Verfahren gegen Giroud im Kanton Genf. Der Geschäftsmann soll Hackerangriffe auf die Computer von Journalisten durchgeführt haben. Die Journalisten hatten für das Westschweizer Fernsehen und «Le Temps» über Giroud berichtet.
Pikanterweise hat der Privatdetektiv, den Giroud engagiert hatte, offenbar seinen Aufraggeber hintergangen und dem Journalisten des Westschweizer Fernsehens, dem eigentlichen Ziel des Hackerangriffs, geheime Unterlagen zugespielt. Gegen den Detektiv klagte Giroud wegen Betrugs und Veruntreuung.