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Donnerstag
19.01.2023

Marketing / PR

Mit 9 Millionen Franken greift der Bund der Wein-Vermarktung 2023 unter die Arme. Das muss genügen, findet die Wirtschaftskommission des Ständerats. (Bild © swisswine.ch)

Mit 9 Millionen Franken greift der Bund der Wein-Vermarktung 2023 unter die Arme. Das muss genügen, findet die Wirtschaftskommission des Ständerats. (Bild © swisswine.ch)

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will die staatliche Absatzförderung für Schweizer Wein nicht dauerhaft erhöhen.

Der Bund greift dem Marketing der Landwirtschaft seit vielen Jahren finanziell unter die Arme. Das ist im Landwirtschaftsgesetz in Artikel 12 so geregelt. 50 Prozent der anfallenden Kosten gehen demnach auf Rechnung der Bundeskasse. Das ist der Courant normal.

In den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 kam zusätzlich noch Nothilfe in der Höhe von 1 Million Franken oben drauf. Dies für Projekte in der Gastronomie oder bei den Grossverteilern. Für 2023 hat der Bund diese Extra-Subventionen wieder gestrichen.

Das hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats auf den Plan gebracht. In einer Motion forderte sie im Februar 2022, dass der pandemiebedingte Marketing-Zuschuss auf Dauer gestellt werden soll. 

«Die Marktposition des Schweizer Weins muss durch eine Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung langfristig gestärkt werden», heisst es in der von den Nationalräten Olivier Feller und Markus Ritter lancierten Motion. 

Es sei wichtig, dass die Schweizer Weinbranche über gleich lange Spiesse verfüge wie die europäische Konkurrenz, die für den Schweizer Markt staatliche Beihilfen und EU-Gelder von mehr als 10 Millionen Euro erhalte.

Dieser Forderung hat die Schwesterkommission des Ständerats nun eine Abfuhr erteilt. Mit 7 zu 3 Stimmen lehnten es die Kommissionsmitglieder ab, das staatliche Budget fürs Wein-Marketing erneut zu erhöhen. 

Denn: «Die Mehrheit erachtet die bereits beschlossene Erhöhung der Mittel auf 9 Millionen Franken im Rahmen des Budgets 2023 für angemessen», wie es am Dienstag in einer Mitteilung des Kommissionssekretariats heisst.

Den Corona-Zustupf zu verewigen, würde zu einer Ungleichbehandlung des Weins gegenüber anderen landwirtschaftlichen Produkten führen.