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Freitag
29.05.2015

TV / Radio

Bei der Honorarzahlung zum Ende der ARD-Vorabendshow «Gottschalk live» im Frühjahr 2012 ist nach Darstellung des zuständigen WDR alles ordnungsgemäss über die Bühne gegangen. Der ARD-Sender teilte mit, dass die Geschäftsleitung die Vorgänge aus den Jahren 2011 und 2012 geprüft habe.

Die ARD-Intendanten hätten damals von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, heisst es. Die so sogenannten Abbruchkosten hätten die Werbetöchter der Landesrundfunkanstalten übernommen, zumal «Gottschalk live» ein Format des werbefinanzierten Vorabendprogramms gewesen sei. Somit seien nicht Gebührengelder eingesetzt worden.

Auch die Fortzahlung des Moderatorenhonorars an Thomas Gottschalk bis zum Ende der Vertragszeit sei in dem Vertrag enthalten gewesen, den die ARD-Tochter Degeto für die ARD-Werbegesellschaften mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment abgeschlossen hatte.

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm und die Journalisten-Union hatten am Wochenende kritisiert, dass bis zu 2,7 Millionen Euro an Gottschalk ohne Gegenleistung geflossen seien und hatten darüber Aufklärung verlangt. Die ARD hatte die Sendung nach 70 Folgen abgesetzt.