Ist es für den Steuerzahler ein Härtefall, wenn James Bond keine Zeit zum Sterben hat? Unzählige Male sind die Dreharbeiten für den Film «No Time To Die» wegen Corona verschoben worden.
Als er endlich im Kasten war, wurden schliesslich die Kinos geschlossen. Auch in Zürich.
Ein Film wie dieser oder andere Blockbuster haben den Spielstellen einen grossen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn: Die Fachstelle Kultur wollte nur Arthouse-Kinos wie das Riffraff oder das Xenix mit Corona-Geldern unterstützen. Das sei unrechtmässig, urteilt nun das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Mainstream-Kinos seien nicht «weniger bedeutsam».
Diese hätten deshalb «zu Unrecht» keine Covid-Härtefallgelder erhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden und am Freitag publik gemacht. Die kantonale Fachstelle Kultur war vorher der Ansicht, dass Kinos mit Blockbustern «nichts zur Angebotsvielfalt beitragen» würden.
Zur Neubeurteilung ist es gekommen, weil ein Mainstream-Kino einen Antrag über 2,5 Millionen Franken Entschädigung für die leeren Sitzreihen während der Pandemie stellte. Im zweiten Fall beantragte ein weiteres Kino Unterstützung in der Höhe von 430'000 Franken. In beiden Spielstellen werden Blockbuster gezeigt. Die Fachstelle stufte die Kinos deshalb nicht als «Kulturunternehmen» ein, die zwingend einen grossen kulturellen Anspruch haben. Ihre Anträge wurden somit abgelehnt. Darauf legten beide Kinos Rekurs ein.
Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass es keinen sachlichen Grund gebe, die Unterstützung auf Arthouse-Kinos zu beschränken. «Auch Mainstream-Kinos tragen zur Breite des Gesamtangebotes bei. Dieser Beitrag ist nicht weniger bedeutsam», heisst es in der Begründung.
Eines der beiden Urteile ist bereits rechtskräftig. Damit geht die Frage, was unterstützenswertes Filmschaffen ist, zurück an die Fachstelle Kultur. Diese muss nun den Antrag neu bearbeiten. Das andere Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kanton kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.