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Freitag
06.04.2001

Die Begründung des Bundesgerichts über die Weigerung zur vorsorglichen Öffnung der «letzten Meile» liegt vor. Darin hält das Gericht fest, dass die Interessen sowohl der Swisscom als auch von «diAx», heute TDC Switzerland, gewichtig seien. Für «diAx» sei dies der Zugang zu einem Marktsegment, das für ihre wirtschaftliche Entfaltung wichtig sein könnte. Der Swisscom hingegen gehe es um die Sicherung ihres Marktvorsprungs. Die Swisscom versuche zudem den Aufwand zu vermeiden, der mit einer Zugangsgewährung verbunden wäre und der sich schliesslich als unnütz erweisen könnte, sollte sie im Hauptentscheid Recht zugesprochen bekommen. Das Lausanner Gericht betonte indes mehrmals, dass es nicht möglich sei, hier eine Urteils-Prognose zu stellen. Im Moment rechtfertige es sich jedoch nicht, die bisherige Situation zu ändern und damit auf dem Markt allenfalls unüberschaubare Folgen auszulösen. Das öffentliche Interesse an einer schnellen Marktöffnung falle nicht entscheidend ins Gewicht. Dies, zumal dem Publikum im fraglichen Bereich vorläufig ein genügend grosses Angebot offenstehe, wenn auch nur von der Swisscom und zu Preisen unter Ausschluss der Konkurrenz. Mit dem Hauptentscheid ist in der zweiten Jahreshälfte 2001 zu rechnen, hiess es seitens der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom). «diAx» hatte die ComCom im vergangenen Juli in verschiedener Hinsicht um Gewährung der Interkonnektion gegenüber der Swisscom ersucht. Bis zu einem endgültigen Entscheid ersuchte «diAx» um Anordnung vorsorglicher Massnahmen, was die ComCom am 9. November 2000 teilweise gewährte. Worauf die Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Mehr dazu:
Inside Telecom bedauert den Entscheid des Bundesgerichts
Swisscom behält vorläufig die «letzte Meile»